1. Vertragsparteien
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Quiveo GmbH, Mühlstraße 29 in D-86405 Meitingen (im Folgenden „Serviceanbieter“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Kunden“ genannt). Die Quiveo GmbH ist vertreten durch den Geschäftsführer Marco Zinsmeister.
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen (die „AGB") gelten für die Nutzung jedes Software-Angebotes, das von der Quiveo GmbH für den Kunden bereitgestellt wird.
Gegenstand ist somit
Die Verarbeitung und Speicherung der Daten unterliegen den gültigen Datenschutzbestimmungen, die unter www.quiveo.de/datenschutz.html einsehbar sind. Mit Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch diese Datenschutzbestimmungen akzeptiert. Individuell entwickelte Lösungen, auch auf Basis des vorhandenen Dienstes, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Da der Dienst ausschließlich an Gewerbetreibende angeboten wird, gelten neben den bevorstehenden AGB die Bestimmungen des HGB.
3. Vertragsdauer
Der Anbieter stellt dem Kunden eine 14-tägige Testphase zur Verfügung. Während dieser Testphase kann der Kunde die Software in vollem Umfang nutzen. Es ist zu beachten, dass sich das Demo Paket vom später gebuchten Paket des Kunden in Funktionsweise und Limitierungen unterscheiden kann. Der Kunde hat kein Recht auf alle Funktionen des Demo Pakets im später gebuchten Paket. Zur Registrierung der Testphase ist keine Bezahlung oder Vorauthorisierung per Kreditkarte, Lastschrift oder anderen Zahlungsmethoden anzugeben. Die Testphase wird nach 14 Tagen automatisch beendet.
Um den Dienst über die Testphase hinaus zu nutzen, muss der Kunde aktiv ein Abo abschließen. Hierzu wählt der Kunde eine entsprechende Laufzeit aus und anschließend die bevorzugte Zahlungsart. Bei allen Zahlungsarten, die eine sofortige Belastung des Kontos des Kunden herbeiführen ("SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte VISA / MasterCard / Amex") wird das Benutzerkonto sofort freigeschaltet und der Kunde kann die Software nutzen.
Im Falle einer anderen Zahlungsart, die eine Aktion des Kunden erforderlich macht (z.B. Vorkasse), erfolgt die Freischaltung erst mit Zahlungseingang bzw. Überprüfung durch die Quiveo GmbH. Die Laufzeiten, die der Kunde bei Abschluss wählen kann sind 3, 6 oder 12 Monate.
Wählt der Kunde statt einer vorläufigen Testphase eine direkte Bestellung über die Website des Serviceanbieters aus, so entfällt die 14-tägige Testphase.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf nachträgliche Anrechnung dieser Testphase.
Die Quiveo GmbH ist berechtigt, den Vertrag auch während der Testphase jederzeit vorzeitig zu beenden.
Wählt der Kunde ein Upgrade seines Pakets, auf ein nächst höheres Paket aus, so wird das Upgrade sofort zum Zeitpunkt der Durchführung aktiviert. Hieraus kann sich ein Guthaben des Kunden ergeben. Die Verrechnung des Guthabens erfolgt, indem die neue Laufzeit des Abos einmalig um so viele Tage verlängert wird, wie sich nach folgender Berechnung ergibt:
Guthaben / Kosten pro Tag für das derzeitige Paket pro Tag = Erweiterung der Vertragslaufzeit um die Tage (aufgerundet).
3.1 Begriffsklärung
Besucher: Ein Besucher ist eine Person, die Ihre Website besucht. Hierbei erhebt Quiveo keine personenbezogenen Angaben. Die Quiveo GmbH versucht, folgende Daten über diesen Besucher zu sammeln:
Ein Anspruch auf die Vollständigkeit der Daten bzw. die korrekte Identifizierung anhand der Besuchergruppen besteht nicht.
Besuchergruppe: unter einer Besuchergruppe versteht man eine Gruppe an Besuchern, die bestimmte Regeln erfüllen. Beispielweise: Alle Besucher, die das Impressum einer Seite besucht haben.
Besucher pro Monat: Alle Besucher, die sich innerhalb eines Kalendermonats auf der Website des Kunden befinden.
Seitenaufrufe pro Monat: Alle Seitenaufrufe, die innerhalb eines Kalendermonats auf der Website des Kunden getätigt werden. Ein Seitenaufruf ist ein Aufruf einer bestimmten URL.
Der Seitenaufruf beginnt mit einem HTTP-Request an den Dienst der Quiveo GmbH. Es ist unerheblich, ob der HTTP-Request erfolgreich (Code 200) ist.
Es gelten die im Dienst hinterlegten und gezählten Anfragen unter “Mein Paket”. Etwaige, anderweitige Messungen durch den Kunden werden nicht berücksichtigt.
Vertragslaufzeit: Die Laufzeit (in Monaten)
3.2 Verantwortlichkeit
Die Quiveo GmbH übernimmt keine Verantwortung, weder mittelbar noch unmittelbar, für die Weitergabe der gesammelten E-Mail Adressen sowie für den Datenverkehr der gesammelten E-Mail Adressen.
Die Quiveo GmbH weißt ausdrücklich daraufhin, die rechtlichen Kriterien für das Sammeln und Nutzen der E-Mail Adressen zu befolgen und distanziert sich von allen anderweitigen Aktivitäten. Die Quiveo GmbH distanziert sich ebenfalls ausdrücklich vom Kauf-, Lead- und Conversionprozess des Kunden.
Es wird garantiert, dass die vom Kunden gesammelten E-Mail Adressen für die Quiveo GmbH nicht zum Zwecke der Werbung verwendet werden, noch werden diese E-Mail Adressen verliehen, verkauft oder verschenkt. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Darstellung sämtlicher Inhalte über die Software der Quiveo GmbH.
4. Zahlungsarten
Die Quiveo GmbH bietet seinen Kunden folgende Zahlungsarten an
Die Zahlungsfrist für die Zahlart Vorkasse beträgt 5 Tage. Nach Fristverzug ist der Serviceanbieter berechtigt, dass Benutzerkonto zu löschen.
Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von:
PAYONE GmbH · Fraunhoferstraße 2-4 · 24118 Kiel, Germany - Sitz der Gesellschaft: Kiel - Amtsgericht Kiel HRB 6107 – Geschäftsführer: Carl Frederic Zitscher, Jan Kanieß - Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.
Rücklastschriften, die mangels Deckung des Kontos des Kunden entstehen oder Belastungen, die der Quiveo GmbH entstehen, die sich aus Falschangaben des Kunden bei der Zahlung ergeben, stellt die Quiveo GmbH dem Kunden gesondert in Rechnung.
Bei Nichtzahlung, Rücklastschrift oder unzureichender Deckung behält sich die Quiveo GmbH nebst der Forderungen der entstandenen Gebühren auch die sofortige Sperrung des Benutzerkontos vor.
5. Kündigungsfrist
Der Kunde kann das aktive Abo immer bis einen Tag vor automatischer Verlängerung für die nächste Laufzeit kündigen. Die Kündigung kann direkt in der Software aktiviert werden und wird sofort per E-Mail bestätigt. Der Anbieter ist berechtigt, bis zum Wirksamwerden der Kündigung (Vertragslaufzeitende) dem Kunden per E-Mail Informationen zur Reaktivierung seines jeweiligen Abos zukommen zu lassen.
Die Quiveo GmbH ist berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung sämtliche Daten, die der Kunde innerhalb seiner Vertragslaufzeit angelegt hat, zu löschen.
Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung der Daten bei einer erneuten Registrierung.
6. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese AGB ist der Serviceanbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Zuwiderhandlungen sind insbesondere
Der Serviceanbieter behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor. Eine Erstattung eines etwaigen Guthabens, das sich aus der Nichtnutzung der noch offenen Restlaufzeit ergibt, erfolgt nicht.
7. Wartungsbedingungen, Störungen
7.1. Weiterentwicklungen und Änderungen am Dienst
Der Serviceanbieter behält sich, auch unter dem Aspekt des technischen Fortschritts und einer Optimierung der Leistung das Recht ausdrücklich vor, während der Vertragslaufzeit Änderungen an dem Dienst vorzunehmen. Bei wesentlichen Änderungen, die die Benutzung des Dienstes betreffen, werden diese vorab per E-Mail angekündigt. Änderungen des Dienstes sind, sofern der Kunde ein aktives Abo besitzt, mit Einführung automatisch Bestandteil des Vertrags in der entsprechenden Paketgröße.
7.2. Betrieb
Der Anbieter stellt sicher, dass die bereitgestellte Software dem Vertragsgegenstand nach ordnungsgemäß und für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen die Anzahl und Art der bereitgestellten Server, regelmäßige Sicherungen, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.
7.3. Systemverfügbarkeit
Die Verfügbarkeit des Dienstes beträgt 95% im Jahresmittel. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die der Anbieter als so genannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch den Serviceanbieter zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
7.4. Störungen des Dienstes
Der Serviceanbieter wird alles tun, um Störungen der Verfügung des Dienstes schnellstmöglich zu beheben. Ein Anspruch auf Erstattung von Beträgen, die sich aus der Nichtnutzung aufgrund von Störungen ergeben, besteht nicht.
Störungen und Fehler dürfen vom Kunden gerne jederzeit gemeldet werden. Quiveo hält es sich frei diese in angemessener Zeit zu beheben.
Die Antwortzeit liegt in der Regel bei 48 Stunden (an Werktagen).
8. Pflichten des Kunden
8.1 Datenschutz
Der Kunde ist verpflichtet, für die vom Serviceanbieter gespeicherten Daten über seine Besucher und / oder Kunden eine entsprechende Datenschutzbestimmung auf seiner Website zu integrieren. Der Kunde stellt den Serviceanbieter für alle Ansprüche, die sich aus der Verletzung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ergeben, frei.
8.2 Aufbewahrung der Daten
Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, die Zugangsdaten zur Software sicher aufzubewahren. Der Kunde ist für alle Aktivitäten und Inhalte (Daten, Grafiken, Bilder, Links und Texte, die auf Quiveo hochgeladen werden selbst verantwortlich.
Es dürfen ausdrücklich keine Würmer oder Viren oder Schadcode implementiert werden. Eine Verletzung hat strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die mittelbar oder unmittelbar hieraus entstehen.
Die vom Kunden erworbene Lizenz darf nicht an Dritte weitergegeben, vermietet, verschenkt oder verkauft werden. Dem Kunden ist es untersagt, in seinem Namen für das Produkt zu werben.
Sie dürfen kein Reverse Engineering, Dekompilierung, Zerlegung des Codes betreiben und versuchen die darunterliegende Struktur zu kopieren oder weiterzuverwenden.
Das Copyright von Quiveo darf nur über die im System hinterlegte Einstellungsfläche entfernt werden.
Sämtliche Inhalte, Bilder, Grafiken, Quellcode und sonstige Erzeugnisse, die der Kunde durch Zugang zur Software erlangt, sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Verletzung der Urheberrechte wird strafrechtlich verfolgt.
9. Preise
Es gelten die Preise, die der Serviceanbieter auf seiner Website unter www.quiveo.de und im Bereich "Upgrade" seiner Software darstellt. Die genannten Preise sind grundsätzlich Nettopreise, sie verstehen sich daher zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Kunden aus dem EU-Ausland erfolgt eine Nettoberechnung, sofern eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben wird. Ist die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht gültig oder stellt sich nach Prüfung des Serviceanbieters heraus, dass diese nicht zur der angegebenen Firma des Kunden gehört, ist der Serviceanbieter berechtigt, für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit - auch nachträglich - die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die nachträgliche Berechnung kann auch dann erfolgen, wenn der Kunde bereits das Vertragsverhältnis aufgelöst hat.
Für Kunden aus dem Ausland, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, sind die Preise grundsätzlich netto ohne Umsatzsteuer.
9.1 Änderung von Preisen
Der Serviceanbieter behält sich eine Korrektur der Preise, insbesondere Erhöhungen, ausdrücklich vor. Der Serviceanbieter wird die Kunden über eine Erhöhung der Preise per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse bei Registrierung des Dienstes informieren.
Der Serviceanbieter verpflichtet sich, Preiserhöhungen mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail bekannt zu geben.
Der Kunde kann das Paket kündigen und wird nach Ende der Laufzeit nicht mehr belastet.
Eine Reduzierung des Preises, die sich aus einem technischen Fehler oder Rabatten ergibt, ermächtigt nicht zum Anspruch desselben Preises bei der nächsten Laufzeitverlängerung.
9.2. Änderung der Pakete
Sollten sich die Pakete mit den entsprechenden Leistungen ändern, so hat der Kunde kein Recht, die alten Pakete des Abschlusses weiter zu nutzen oder zu verlängern, sondern kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur in die zum Zeitpunkt des Upgrades verfügbaren und angebotenen Pakete wechseln.
10. Supportleistungen
Der Anbieter stellt dem Kunden Hilfen und Support in technischer Hinsicht (Videos, Anleitungen) kostenlos im System zur Verfügung.
Die primäre Methode für die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter findet vor allem über die hinterlegte E-Mail Adresse statt.
Der Serviceanbieter behält sich vor, dem Kunden darüber hinausgehende Supportdienstleistungen in Rechnung zu stellen. Der Kunde wird hierüber im Vorfeld über die Kosten informiert.
12. Haftung & Gewährleistung
Der Serviceanbieter haftet nicht für Schäden, die sich durch unsachgemäße Benutzung des Dienstes ergeben. Auch haftet der Serviceanbieter nicht bei fehlerhafter Darstellung oder technischen Problemen von Inhalten auf der Website des Kunden, die sich durch Nutzung des Dienstes ergeben.
Eine Garantie auf die Darstellung der Inhalte durch den Dienst auf der Website des Kunden besteht nicht.
Die Haftung ist im Übrigen auf den Wert, den der Kunde über die gesamte Vertragslaufzeit bezahlt hat, beschränkt.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
14. Schlussbestimmungen
Abweichungen von dem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Gerichtsstand und Sitz des Anbieters ist 86405 Meitingen, Deutschland.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis
Stand: 09.02.2017